Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Hufbearbeitung zwischen mir und meinem Kunden:

§1 Auftrag und Leistung

Der Auftraggeber beauftragt den Huftechniker an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufbearbeitung oder die Anbringung eines Hufschutzes auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten erteilt und gibt es keine offensichtlichen Anzeichen, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Der Huftechniker verpflichtet sich, die von ihm angebotene Dienstleistung nach besten Wissen und Gewissen in einer Form, die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

§2 Ort und Zeitpunkt

Auftraggeber und Huftechniker erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Der Huftechniker erbringt seine Leistung nur wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung von Ort oder Zeitpunkt ist nur nach Bestätigung gültig. Verspätung durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1 Stunde akzeptiert werden. Kann eine Leistung aus vorher genannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in max. Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Terminänderungen müssen mind. 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.

Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch Höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit.

§3 Abnahme

Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer beauftragten geschäftsfähigen Person. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der möglichen Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, gilt diese als gegeben.

§4 Preise und Zahlung

Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebene Preise. Etwaige Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Abnahme in Bar oder per EC-Zahlung. Eine Zahlung durch Überweisung ist nur in Sonderfällen und bei Stammkunden möglich. Diese hat binnen 14 Tagen zu erfolgen.

§5 mit der Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag

§6 Gewährleistung und Haftung

Der Huftechniker übernimmt eine Gewährleistung für seine Arbeit von 14 Tagen. Er haftet nur für Schäden die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftieres in Bezug auf den Huf nicht folgegeleistet wird, das Tier über seine natürlichen Bestimmungen hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf die möglichen Folgen im Voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss dem Huftechniker unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihm, einer beauftragten Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann max. in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.

§ 7 Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht nötig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Hufschuhanprobe:

Zwischen dem Eigentümer oder einer ihm beauftragten Person, im folgenden Auftraggeber genannt, und Frau Lena Bauer in Funktion als Huftechnikerin / Hufschuhexpertin wird in Folge einer beidseitigen Erklärung ein Kaufvertrag geschlossen.

§1 Auftrag und Leistung
Der Auftraggeber beauftragt den Huftechniker / Hufschuhexperte an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufschuheanprobe auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten erteilt und gibt es keine offensichtlichen Anzeichen, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Der Huftechniker verpflichtet sich die von ihm angebotene Dienstleistung nach besten Wissen und Gewissen in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird auszuführen.

§2 Ort und Zeitpunkt
Auftraggeber und Huftechniker / Hufschuhexperte erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Der Huftechniker / Hufschuhexperte erbringt seine Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung des Ort oder Zeitpunkt ist nur nach Bestätigung gültig. Verspätung durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1 Stunde akzeptiert werden. Kann eine Leistung aus vorhergenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in max. Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Terminänderungen müssen mind. 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit.

§3 Abnahme
Die Hufschuhe müssen vor Ort am Pferdehuf auf Passform und Laufverhalten geprüft werden. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Anprobe durch den Eigentümer oder einer beauftragten, geschäftsfähigen Person. Der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person muss zum Zeitpunkt der Anprobe und Abnahme anwesend sein.

§4 Preise und Zahlung
Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebene Preise. Etwaige Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung der Beratung erfolgt sofort nach Abnahme in bar oder per EC-Zahlung. Die Bestellung der Ware erfolgt erst nach Geldeingang in bar, per EC-Zahlung oder durch Überweisung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

§5 Kommt es bei der Hufschuhanprobe auch zur Hufbearbeitung, so gelten bei der Hufbearbeitung AGB´s des Werkvertrages für Hufbearbeitung von Lena Bauer

§6 Garantie und Haftung
In der Gewährleistungsfrist behalte ich mir zunächst eine für Sie kostenlose Nachbesserung vor. Sollte es erforderlich sein, wird die Ware umgetauscht. Das Recht auf Wandlung und Minderung ist zunächst ausgeschlossen. Wird der Mangel jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben, so haben Sie nach Ihrer Wahl ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Ich hafte nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Sichtbare äußere Mängel, welche nach dem Gebrauch der Ware beanstandet werden, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen. Auf die Hufschuhe gelten die gesetzlichen Garantieansprüche. Garantie wird nicht gegeben auf Verlust der Hufschuhe oder Defekte durch Verlust des Schuhs. Haftung für dauerhaften Halt und Passform der Schuhe kann nicht gegeben werden, auch kein Umtausch oder Rückgabe bei Verlust am Huf.
Sollte der Schuh nach Vereinbarung einer Leihzeit Defekte aufweisen, behalte ich mir vor, die Reparaturkosten zusätzlich zu berechnen.

§7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lena Bauer.

§ 8 Salvatorische Klausel
Es gilt Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht nötig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.